Der heutige Kabinettsbeschluss zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes sendet aus Sicht der unter dem Dach von eco – Verband der Internetwirtschaft gegründeten Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen ein negatives Signal an den Digitalstandort Deutschland und an Investoren im Ökosystem digitaler Infrastrukturen.
Das zentrale Problem des EnEfG der Ampelkoalition bleibt mit dieser Novellierung bestehen: Die Bundesregierung hält an einem starren Betriebs-PUE von 1,2 für neue Rechenzentren fest. Die im Koalitionsvertrag angekündigte pragmatische Novellierung dieses Gesetzes der Vorgängerregierung ist damit ausgeblieben.
Damit bleibt die EnEfG-Novelle in ihrem Kern ein Investitionshemmnis für digitale Infrastrukturen. Dies steht auch im klaren Widerspruch zu den Aussagen des Bundeskanzlers beim gestrigen Tag der Industrie des BDI. Dort betonte er, Rechenkapazitäten seien das Rückgrat moderner Wertschöpfung und Voraussetzung für Künstliche Intelligenz. Genau dieses Ziel wird mit der vorliegenden Fassung des EnEfG jedoch erschwert.
Wie die Bundesregierung ihre in der Rechenzentrumsstrategie selbst ausgerufenen Ziele zur Stärkung des Rechenzentrumsstandorts Deutschland umsetzen will, bleibt offen. Deutschland würde sich mit dieser Fassung des Gesetzes ohne Grund einen wesentlichen Faktor zur Produktivitätserhöhung der Wirtschaft mit Spillovereffekten von über 300 Milliarden Euro – sowie zur Stärkung digitaler Souveränität und Leistungsfähigkeit verbauen.
Deutschland braucht leistungsfähige Rechenzentren für KI, Cloud, digitale Verwaltung, industrielle Digitalisierung, Cybersicherheit und resiliente Netze. Wer diese Infrastrukturen politisch will, muss auch ihre Ansiedlung und ihren Betrieb ermöglichen. Nationale Sondervorgaben, hohe Energiepreise und zusätzliche Berichtspflichten ergeben zusammen kein Standortkonzept, sondern ein Abschreckungssignal an Investoren.
Rechenzentren können nicht allein nach einem theoretisch optimierten Effizienzwert bewertet werden. Entscheidend sind reale Betriebsbedingungen, Auslastungsphasen, Redundanzen, Sicherheitsanforderungen, Standortfaktoren sowie die besonderen Anforderungen resilienter und zertifizierter Infrastrukturen.
Die Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen erkennt an, dass der Entwurf bei der Abwärmenutzung in Teilen nachgebessert wurde. Die Möglichkeit einer Kosten-Nutzen-Prüfung, die Anrechnung intern genutzter Abwärme und die Berücksichtigung eines Wärmenetzanschlusses gehen in die richtige Richtung. Diese Korrekturen reichen aber nicht aus, solange der starre Betriebs-PUE von 1,2 bestehen bleibt.
Nach dem Kabinettsbeschluss ist nun der Deutsche Bundestag gefordert. Im parlamentarischen Verfahren müssen die PUE-Vorgaben praxisgerecht ausgestaltet, nationale Sonderlasten vermieden und europäische Harmonisierung konsequent umgesetzt werden.
Die EnEfG-Novelle darf nicht zum Standortverhinderungsgesetz für digitale Infrastrukturen werden.
