eco Allianz für Rechenzentren fordert Nachbesserungen des Netzanschlusspakets: Geplante Regelungen dürfen Rechenzentrumsausbau nicht behindern 

Berlin, 22. Juli 2026 – Anlässlich des am 17. Juli 2026 in die Verbändeanhörung gegebenen Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens“ warnt die unter dem Dach von eco gegründete Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen vor neuen Investitionshemmnissen. 

„Das Netzanschlusspaket kann nur dann Wirkung entfalten, wenn es den Zielen der Rechenzentrumsstrategie Rechnung trägt und verlässliche Anschlüsse für Rechenzentren ausdrücklich und flächendeckend ermöglicht“, sagt Volker Ludwig, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen. 

Besonders kritisch bewertet die Allianz die geplante Möglichkeit, zugesagte Anschlussleistung nach drei Jahren auf den höchsten tatsächlich gemessenen Leistungswert dieses Zeitraums zu reduzieren. Rechenzentren werden schrittweise ausgebaut und sichern Kapazitäten für Kundenwachstum, Redundanz und Resilienz. Gerade bei Colocation-Rechenzentren kann es mehrere Jahre dauern, bis die vorgesehene Kapazität vollständig genutzt wird. 

„Rechenzentren wachsen in Ausbaustufen, nicht auf Knopfdruck. Wer Anschlussleistung nach einem starren Dreijahreszeitraum kürzt, kann genau die Kapazität entziehen, die für geplantes Wachstum benötigt wird“, so Ludwig. 

Die Allianz fordert deshalb eine klare Unterscheidung zwischen spekulativ blockierter Anschlussleistung und nachweislich wachsenden Projekten. Eine Reduzierung der Anschlussleistung darf nicht einseitig erfolgen. Sie muss vorab mit den betroffenen Unternehmen abgestimmt werden und verbindliche Ausnahmen für belegbare Ausbau- und Wachstumsplanungen vorsehen.  

Aus Sicht der Allianz können flexible Netzanschlussvereinbarungen kurzfristige Engpässe überbrücken. Sie müssen jedoch realistisch, projektspezifisch und wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet sein. Pauschale Anforderungen an die Steuerbarkeit des Strombezugs gehen an der Realität des 24/7-Betriebs von Rechenzentren vorbei. Sinnvoller kann eine stufenweise Bereitstellung der Anschlusskapazität entlang des tatsächlichen Ausbaupfads sein. 

Auch die Priorisierung von Netzanschlussbegehren muss nachgebessert werden. Rechenzentren sind strategische Infrastruktur für Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität und müssen entsprechend berücksichtigt werden. Mögliche Rechenzentrums-Vorzugsflächen dürfen nicht dazu führen, dass Projekte an anderen geeigneten Standorten faktisch ausgeschlossen werden. Erforderlich sind klare, transparente und diskriminierungsfreie Kriterien.  

Mehr Transparenz über verfügbare Kapazitäten ist richtig. Unverbindliche Kapazitätskarten schaffen jedoch keine belastbare Anschlussperspektive. Auch Reservierungsfristen, Projektnachweise und mögliche Gebühren müssen den langen Entwicklungs- und Genehmigungszeiträumen von Rechenzentren Rechnung tragen und dürfen keine zusätzlichen Markteintrittsbarrieren schaffen. 

„Digitale Infrastruktur endet nicht am Glasfaserkabel. Ohne verlässliche Stromanschlüsse entstehen weder neue Cloud-Kapazitäten noch leistungsfähige KI-Infrastrukturen in Deutschland“, sagt Ludwig. „Die Bundesregierung muss den Entwurf vor dem Kabinettsbeschluss grundlegend nachbessern. Das Netzanschlusspaket muss digitale Infrastrukturen schneller ans Netz bringen, statt ihren Ausschluss aus dem Netz zu organisieren.“ 

Hier finden Sie die Stellungnahme der Allianz zur Verbändeanhörung