Berlin, 22. Oktober 2026 – Im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 hat der Bundesrat am 16. Oktober Nachbesserungen bei der geplanten Gewerbesteuerzerlegung für Rechenzentren gefordert. Insbesondere kritisieren die Länder, dass der neue Zerlegungsmaßstab bislang nur für Betriebe gelten soll, die ausschließlich Rechenzentren betreiben. Der Bundesrat fordert deshalb, auch Betriebe einzubeziehen, die ihrem jährlichen Ertrag nach überwiegend Rechenzentren betreiben, um steuerliche Umgehungsmöglichkeiten zu verhindern. Nach der ersten Lesung im Bundestag am 8. Oktober stehen nun die weiteren parlamentarischen Beratungen an. Die Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen mahnt dabei zu Pragmatismus: Die Reform dürfe jetzt nicht durch immer neue Detaildebatten ausgebremst werden.
„Es ist nachvollziehbar, dass die Länder auch Unternehmen einbeziehen wollen, die überwiegend Rechenzentren betreiben und deren Wertschöpfung darauf basiert. Das sollte die Politik im weiteren Verfahren klären, ohne dafür die ganze Reform wieder aufzuschnüren.“, sagt Volker Ludwig, Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen und Managing Director Central Europe bei Digital Realty. „Der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums geht in die richtige Richtung. Standortkommunen sollen angemessen an den Gewerbesteuereinnahmen beteiligt werden, ohne die Betreiber zusätzlich zu belasten. Davon profitieren beide Seiten. Jetzt gilt es, die offenen Fragen pragmatisch zu lösen, statt eine längst überfällige Reform durch neue Detaildebatten zu verzögern.“
Der ursprüngliche BMF-Entwurf sieht vor, 90 Prozent des Gewerbesteuermessbetrags anhand der nicht redundanten elektrischen Nennanschlussleistung und zehn Prozent anhand der Arbeitslöhne zu verteilen. Diesen Ansatz hatte die Allianz bereits im August ausdrücklich begrüßt.
„Die Bundesregierung will die IT-Anschlussleistung deutscher Rechenzentren bis 2030 verdoppeln. Dieses Ziel dürfen wir bei den steuerrechtlichen Detailfragen nicht aus den Augen verlieren“, so Ludwig. „Wer mehr Rechenzentren in Deutschland will, muss auch dafür sorgen, dass Kommunen ein wirtschaftliches Interesse an deren Ansiedlung haben. Wir brauchen jetzt zügige Entscheidungen und verlässliche Rahmenbedingungen für Milliardeninvestitionen. Der Entwurf des Bundesfinanzministeriums liefert dafür eine gute Grundlage. Auch die vorgeschlagene Überprüfung nach vier Jahren ist sinnvoll. Dann lässt sich feststellen, ob der neue Schlüssel tatsächlich für eine stärkere Beteiligung der Standortkommunen sorgt, und bei Bedarf nachsteuern. Aber eine Reform kann man nur evaluieren, wenn man sie vorher auch umsetzt. Ausbauziele brauchen jetzt auch verlässliche Entscheidungen.“
