EnEfG-Novelle: Allianz fordert praxistaugliche Regeln für Rechenzentren 

Berlin, 5. Oktober 2026 – Anlässlich der heutigen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages zur Novelle des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) fordert die unter dem Dach von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V. gegründete Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen weitere Nachbesserungen am Gesetzentwurf.  

Im Mittelpunkt stehen aus Sicht der Allianz die Vorgaben zur Power Usage Effectiveness (PUE).  Starre PUE-Grenzwerte können dazu führen, dass moderne und grundsätzlich effiziente Anlagen, während ihrer Anlaufphase regulatorisch benachteiligt werden. Auch in der heutigen Anhörung verwiesen Sachverständige auf gleitende PUE-Ansätze (Design PUE).  

Die Allianz fordert, die PUE-Anforderungen an die tatsächliche Auslastung von Rechenzentren zu koppeln. 

Weiteren Anpassungsbedarf sieht die Allianz bei der Abwärmenutzung. Zwar berücksichtigt der Gesetzentwurf inzwischen stärker, ob eine technisch und wirtschaftlich zumutbare Anschlussmöglichkeit an ein Wärmenetz besteht. Die weiterhin vorgesehenen pauschalen Vorgaben zum Anteil wiederverwendeter Energie von 10, 15 beziehungsweise 20 Prozent werden den unterschiedlichen Bedingungen an den einzelnen Standorten jedoch nicht ausreichend gerecht. Aus Sicht der Allianz sollte die Abwärmenutzung konsequent an die tatsächliche Verfügbarkeit geeigneter Abnehmer und Infrastruktur sowie an die technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit gekoppelt werden.  

Gleichzeitig müssen Berichts- und Dokumentationspflichten reduziert und nationale mit europäischen Anforderungen harmonisiert werden. Doppelmeldungen und zusätzliche nationale Pflichten schaffen Bürokratie, ohne automatisch die Energieeffizienz zu erhöhen. Auch Telekommunikations- und Netzknoten, deren primäre Funktion nicht in der Datenverarbeitung und -speicherung liegt, sollten nicht unbeabsichtigt unter Vorgaben für klassische Rechenzentren fallen. 

Die Bundesregierung will die Rechenzentrumskapazitäten in Deutschland bis 2030 mindestens verdoppeln. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Energieeffizienz und wettbewerbsfähige Standortbedingungen zusammengedacht werden. Die EnEfG-Novelle bietet die Chance, die bestehenden Vorgaben so weiterzuentwickeln, dass hohe Effizienzanforderungen und der notwendige Ausbau digitaler Infrastrukturen miteinander vereinbar sind.