Berlin, 22. Mai 2024 – Heute wurde der Gesetzentwurf zur Anpassung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) im Bundeskabinett beschlossen. Die unter dem Dach von eco gegründete Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen plädiert dafür, dass neben den formalen Anpassungen zur Angleichung des EnEfG an die Berichtspflichten der europäischen Energy Efficiency Directive (EED) die Chance genutzt wird, Maßnahmen für eine realistischere Umsetzbarkeit der Vorgaben sowie internationale Vergleichbarkeit umzusetzen.
Grundlegenden Verbesserungsbedarf beim EnEfG gibt es bei der Berechnung der Power Usage Effectiveness (PUE), welche derzeit nicht die Auslastung der Rechenzentren berücksichtigt. Günter Eggers, stellvertretender Sprecher der Allianz zur Stärkung digitaler Infrastrukturen, sagt dazu: „Die derzeitigen Vorgaben zum PUE-Wert sind für Rechenzentrumsbetreiber und vor allem für Colocationbetreiber fast unmöglich zu erreichen. Es liegt in der Natur von Colocation-Rechenzentren, dass die Auslastung häufig nicht im Ermessen der Betreiber liegt, sondern von der Nachfrage der Kunden abhängig ist. Um die Praxistauglichkeit des EnEfG zu erhöhen, sollten PUE-Vorgaben an die tatsächliche Auslastung der Rechenzentren gekoppelt werden. Eine Erreichung des PUE von 1,2 bei optimaler Auslastung mit entsprechender auslastungsabhängiger Abstufung der PUE-Vorgaben wäre eine Möglichkeit, um die PUE-Vorgaben endlich umsetzbar zu gestalten.“
Nationale und EU-Vorgaben müssen in Einklang gebracht werden
Darüber hinaus sorgen uneinheitliche Aufgreifschwellen auf EU- und Bundesebene für Rechtsunsicherheit für Rechenzentrumsbetreiber. Während die EU Rechenzentrumsbetreiber mit einem Strombedarf für die IT von mindestens 500 kW zur Einhaltung der Vorgaben verpflichtet, müssen Datacenter laut EnEfG mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 300 kW bereits den gesetzlichen Pflichten nachgehen. „Während die EU den Strombedarf für die IT zugrunde legt, stellt das EnEfG auf die Nennanschlussleitung der gesamten Anlage ab. Dadurch werden in Deutschland bereits deutlich kleinere RZ in die Pflicht genommen. Insbesondere problematisch ist hierbei jedoch, dass die Kennzahlen und Vorgaben der EU und von Deutschland nicht vergleichbar sind. Selbst wenn im EnEfG niedrigere Schwellenwerte angesetzt werden, sollten die zugrundeliegenden Kennzahlen einheitlich sein, um Vergleichbarkeit, Kohärenz und letztendlich auch Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt sicherzustellen“, so Eggers.
Auch müsse ein größeres Augenmerk auf die Vertraulichkeit der zu berichtenden Daten gelegt werden. Der EED Delegated Act mache in diesem Kontext einige Klarstellungen zur öffentlichen Verfügbarkeit von Reportingdaten. Diese sollten ebenso wie die im Delegated Act verankerten Ausnahmeregelungen zur Wahrung der Kohärenz und Rechtssicherheit analog umgesetzt werden.
Vorgaben der Bundesregierung müssen realisierbar sein
Zuletzt stelle auch der normalerweise nicht erreichbare Energy Reuse Factor (ERF) eine Herausforderung für Rechenzentrumsbetreiber dar: „Die RZ-Branche unterstützt ausdrücklich das Ziel, möglichst viel Abwärme aus den Rechenzentren für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung zu nutzen. Leider sind die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestwerte von bis zu 20% praktisch nicht erreichbar, wenn die Rechenzentren als Primärquelle für Heizzwecke genutzt werden sollen. Auch hier ist eine praxiskonforme Korrektur des Gesetzes dringend erforderlich“, erklärt Eggers.
Der stellvertretende Allianz-Sprecher betont: „Die Bundesregierung muss jetzt an den richtigen Stellschrauben drehen, um Rechtssicherheit und Einheitlichkeit für Betreiber von Rechenzentren zu gewährleisten. Derzeit kämpfen wir uns durch einen Dschungel verschiedenster Dokumentationsplichten, Vorgaben und Regulierungen, was uns bei unserem eigentlichen Digitalisierungsbestreben ausbremst. Wir wissen: Um heutigen Herausforderungen wie dem Klimawandel zu begegnen, braucht es digitale Technologien und Lösungen. Und die gibt es ohne ein Ökosystem digitaler Infrastrukturen schlichtweg nicht.“